Beauftragung

Bußgeld-Online

Bei der Kanzlei Wolfgang Lustig besteht für Sie die Möglichkeit, die Mandatierung für Bußgeldverfahren auch online durchführen zu lassen. Dieses spart Ihnen den Weg zur Kanzlei und führt zur Optimierung sämtlicher zeitlicher Abläufe.

In der Regel erhalten Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen.

Es ist nicht auszuschließen, daß Sie sich bei der Zustellung nicht an Ihrem Wohnort befinden. Der Bußgeldbescheid wird bei der Post niedergelegt. Sie müssen dieses Schriftstück bei der Post abholen und entsprechend handeln und es kann zu einem Handlungsdefizit kommen, d. h., Sie wissen nicht was zu tun ist, so daß noch dritte Personen konsuldiert werden müssen. Dieses kostet alles Zeit und kann dazu führen, daß die 2-Wochen-Frist zur Einlegung des Einspruches plötzlich ganz unerwartet abgelaufen ist.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist nicht mehr möglich und Sie müssen das Bußgeld bezahlen, möglicherweise sogar ein angeordnetes Fahrverbot in Kauf nehmen. Dieses führt zur Eintragungen von Punkten in das Verkehrszentralregister. In der Regel kann ein Rechtsanwalt versäumte Fristen nicht wieder rückgängig machen. Es besteht jedoch durch das entsprechende Online-Verfahren die Möglichkeit, noch am letzten Tag der Frist den Einspruch einzulegen.

Für diesen Fall stellen Sie mir den Bußgelbescheid, Anhörungsbogen sowie den Personalbogen mit kurzer Sachverhaltsschilderung per E-Mail (RA.Lustig@t-online.de) oder per Telefax (0511/30 18 78 50) zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten heruntergeladenen Formular innerhalb der Bürozeiten, spätestens bis 16.30 Uhr (freitags spätestens bis 13.00 Uhr), zur Verfügung. Später eingehende Mails oder Telefaxe können nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung, daß die Angelegenheit sofort bearbeitet und das Mandat angenommen wurde. Erst zu diesem Zeitpunkt wird auch ein Vertragsverhältnis begründet. Nach Übermittlung des fristwahrenden Schriftsatzes an die Bußgeldbehörde erhalten Sie eine Durchschrift, aus der Sie entnehmen können, daß der Einspruch fristwahrend bei der Bußgeldbehörde eingelegt und Akteneinsicht beantragt wurde.

Nach erfolgter Akteneinsicht werde ich mit Ihnen einen Besprechungstermin vereinbaren -dieses kann selbstverständlich auf Ihren Wunsch jederzeit auch früher erfolgen-, um die Verteidigungsstrategie zu erörtern. In diesem Beratungsgespräch wird dann geprüft, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten bleibt oder ob er zurückgenommen werden soll.

Selbstverständlich können Sie auch persönlich sofort mit mir einen Besprechungstermin kurzfristig vereinbaren, damit ich Ihnen persönlich das gesamte Procedere erkläre.

Die Online-Beauftragung bietet, wie bereits oben dargelegt, für Sie eine erhebliche Zeitersparnis. Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.

Rechtsanwalt & Notar
Wolfgang Lustig

Schmiedestraße 41 (seit dem 01.01.2014)
30159 Hannover

Telefon 0511-301878-3
Telefax 0511-324968
 

Zweigstelle Garbsen

Vor den Ackern 30 a
30826 Garbsen (Osterwald)

Tel.: 05131-4893780


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